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Hallenordung und Sicherheit

Impressum
Hallenordnung und Sicherheitsbestimmungen

1. Allgemeines
1.1 Die Hallenordnung gilt für alle Besucher(innen) und Nutzer(innen) der Bogensporthalle.
1.2 Das Betreten und die Benützung der Bogensporthalle sind nur nach Anmeldung bzw. nach dem Kauf einer Eintrittskarte und der erfolgten schriftlichen Registrierung zulässig.
1.3 Nach der Registrierung eines Bogenschützens kann von den Mitarbeitern der -Bogensporthalle ein Sicherheitscheck bezüglich selbstmitgebrachtem Bogensportmaterials (Bogen, Pfeile, Sicherheitsausrüstung, usw.) durchgeführt werden.
1.4 Innerhalb aller Räumlichkeiten der -Bogensporthalle gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
2. Risiko
Bogenschießen ist eine Sportart mit einem gewissen Risiko. Die Ausübung dieser Sportart erfordert daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Die Benützung und der Aufenthalt in der -Bogensporthalle erfolgt auf eigene Gefahr.
2.1 Der Betreiber sorgt für die Funktionstüchtigkeit der Anlage, er übernimmt aber keine Verantwortung für mangelnde Kenntnisse oder eventuelles Fehlverhalten bei der Ausübung des Bogensports und den damit verbunden Gefahren. Gruppenleiter sind für Ihre Kursteilnehmer verantwortlich.
3. Benützung der Anlage
3.1 Die Benützung der Bogensporthalle ist ausschließlich nach Unterweisung durch die Mitarbeiter und nach Unterschrift der Einverständniserklärung zur Hallenordnung gestattet.
3.2 Bei Benützung der Halle ist auf die anderen Bogenschützen Rücksicht zu nehmen, um diese nicht zu stören. Laufen und Lärmen ist untersagt.
3.3 Der Abschussbereich darf nur zum holen der Pfeile übertreten werden.
3.4 Der gesamte Bereich in der Bogensporthalle ist sauber zu halten
3.5 Die Mitnahme von Tieren ist untersagt
3.6 Der Betreiber behält sich vor, die Bogensporthalle bei zu hoher Frequenz zu sperren.
3.7 Kurse dürfen nur nach Absprache und Genehmigung durch die Mitarbeiter der Bogensporthalle abgehalten werden.
4. Chipkarte
4.1 Für die Benützung der Bogensporthalle im Rahmen und mittels der Chipkarte gelten die Bestimmungen der Hallenordnung und die Sicherheitsvorschriften sinngemäß.
4.2 Wer im Zuge der Benützung einer Chipkarte Personen in die Bogensporthalle mitnimmt oder einlässt, haftet für die Sicherheit und das Verhalten dieser Personen.
4.3 Mit der Benützung der Chipkarte erklärt sich die betreffende Person als einverstanden, dass die Bogensporthalle aus Sicherheitsgründen mit Video überwacht wird.
4.4 Die missbräuchliche Verwendung der Chipkarte - in welcher Art auch immer - führt zum sofortigen Entzug der Karte.
5. Ausschluss
5.1 Wer gegen diese Hallenordnung verstößt bzw. den Anordnungen des Hallenpersonals nicht Folge leistet, kann von der Benützung der Bogensporthalle ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
5.2 Bei wiederholten Verstößen gegen die Hallenordnung kann gegen den/die Nutzer(innen) ein Hallenverbot ausgesprochen werden. Besitzern(innen) von Halb/Jahreskarten wird in diesem Fall die Karte entzogen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
6. Haftung und Gerichtstand
6.1 Unabhängig vom Rechtsgrund wird die Haftung des Hallenbetreibers oder des Betreuers für alle Schäden und Ansprüche auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
6.6 Der Gerichsstand ist Ludwigsburg.

 
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